Ja und dieser ist in der Regel auch unbefristet.
Selbstverständlich werden diese Zeiten vergütet. Ihre Bezahlung richtet sich nach dem iGZ-Tarifvertrag sowie dem Bundesurlaubsgesetz und dem Entgeltfortzahlungsgesetz..
Sobald Ihr persönlicher Ansprechpartner in Ihrer Niederlassung eine Abmeldung bestätigt bekommt, werden wir intensiv nach einem neuen Einsatz für Sie suchen. Eventuell wurden auch schon vorab Gespräche mit Kunden geführt, sodass sich eine Weiterbeschäftigung bei einem anderen Kunden nahtlos anschließt.
Die Interim ZEITARBEIT wendet den DGB/iGZ-Tarifvertrag an und ist auch Mitglied im Interessenverband. Sie werden entsprechend den im Einsatz erforderlichen Qualifikationen eingruppiert, erhalten zusätzlich Weihnachts- und Urlaubsgeld. Auch Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit wird mit Zuschlägen vergütet.
Wenn Ihnen die Arbeit bei unserem Kunden zusagt und dieser Sie übernehmen möchte, werden wir Ihnen gerne dabei helfen und die Übernahmemodalitäten in Zusammenarbeit mit dem Kundenbetrieb abklären.